Einkommensteuererklärung 2019 - Abgabetermin 31. Juli 2020

Gut 1.000 Euro beträgt die durchschnittliche Steuererstattung, deshalb ist den meisten Arbeitnehmern die Abgabe einer Einkommensteuererklärung unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung zu empfehlen. Die Abgabefrist 31. Juli 2020 betrifft alle Bürger, die für das Steuerjahr 2019 zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind und diese selbst erstellen. Wer einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein einschaltet, hat 7 Monate mehr Zeit. Der Termin im kommenden Jahr ist der 1. März 2021, da der 28. Februar 2021 auf einen Sonntag fällt.

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Kinderbetreuungskosten richtig absetzen

Gerade in der Corona-Krise haben viele Eltern leidvoll erfahren, wie wichtig Kinderbetreuung ist, um ungestört der eigenen Arbeit nachgehen oder andere Dinge erledigen zu können. Vielen Eltern ist jedoch nicht ausreichend bekannt, wie sich mit Kinderbetreuungskosten optimal Steuern sparen lassen. Wir geben dazu Tipps.

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Ferienjobs - Worauf ist zu achten? Übergangsregelung bei kurzfristiger Beschäftigung!

Nach dem Ende des Lockdown nutzen wieder viele Schüler und Studenten die Ferien, um sich etwas dazu zu verdienen.
Die Regelungen im Überblick.

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Steuerbescheide sorgfältig prüfen – Einsprüche überwiegend erfolgreich

Die Finanzverwaltung arbeitet auch während der Corona-Krise weiter. Mittlerweile gehen bereits viele Steuerbescheide für das Jahr 2019 ein. Wer seine Steuererklärung frühzeitig eingereicht hatte, kann sich möglicherweise schon über eine Steuererstattung auf seinem Konto freuen.

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Arbeit im Homeoffice - Kosten in der Steuererklärung angeben

Um eine Verbreitung des Coronavirus im Unternehmen zu vermeiden, weisen einige Arbeitgeber ihre Mitarbeiter an, von zu Hause aus zu arbeiten. „Die damit einhergehenden Kosten, wie Telekommunikationsaufwendungen und Büroverbrauchsartikel, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Wege des Auslagenersatzes steuerfrei erstatten“, erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer und Rechtsanwalt beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin.

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BVL Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.