Bisher ist noch wenig bekannt: Die vielen freiwilligen Helfer*innen in Corona-Impf- und Testzentren können ihre nebenberuflichen Einnahmen als Übungsleiterfreibetrag oder als Ehrenamtspauschale steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten. Auf diese steuerliche Entlastung haben sich Bund und Länder für die Jahre 2020 und 2021 geeinigt.
Zu Corona-Zeiten fahren viele Beschäftigte nicht mehr täglich zum Betrieb, sondern arbeiten im Homeoffice. Dienstfahrten entfallen und es wird per Schaltkonferenz getagt. Dienstwagen kommen sowohl dienstlich als auch privat deutlich seltener zum Einsatz. Dennoch wird der geldwerte Vorteil, den der Arbeitnehmer durch den Dienstwagen hat, jeden Monat als Sachbezug versteuert.
Rentner*innen sollten sich jedes Jahr aufs Neue fragen, ob sie Steuern zahlen müssen und ob eine Steuerklärung Pflicht ist. Durch Rentenerhöhungen oder Veränderung der persönlichen Verhältnisse können sie in die Steuerpflicht gerutscht sein.
Jetzt kann es mit der Steuerklärung 2020 losgehen: Bis Ende Februar mussten Arbeitgeber, Krankenkassen, Rentenversicherer, Träger von Sozialleistungen und andere meldepflichtige Stellen, die Daten für das Jahr 2020 an die Finanzverwaltung übermitteln. In den nächsten Wochen können die Finanzämter mit der Bearbeitung der Steuerklärungen beginnen.
Der Bundesrat hat am 12. Februar 2021 dem Gesetz zur Fristverlängerung für Steuererklärungen 2019 zugestimmt. Damit wird die regulär am 28. Februar 2021 ablaufende Abgabefrist um ein halbes Jahr verschoben. Steuerpflichtige, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben und dazu einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater einschalten, haben deutlich mehr Zeit. Die Frist für beratene Steuerpflichtige ist nunmehr der 31. August 2021. Hat das Finanzamt die Steuererklärung allerdings vor Ablauf dieser Frist ausdrücklich angefordert, bleibt es bei der vorzeitigen Abgabefrist.